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Wohnungsübergabeprotokoll

Das Übergabeprotokoll hält bei Einzug und Auszug fest, in welchem Zustand die Wohnung ist, welche Zählerstände gelten und welche Schlüssel übergeben wurden. Es vermeidet späteren Streit, etwa über Schäden und die Kaution.

Räume
Zählerstände
Schlüssel

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Wohnungsübergabeprotokoll – Einzug

Wohnung

…

Datum der Übergabe

26.10.2026

Vermieter/in

…

Mieter/in

…

Zustand der Räume

RaumZustandBemerkungen / Mängel
Flureinwandfrei
Wohnzimmereinwandfrei
Schlafzimmereinwandfrei
Kücheeinwandfrei
Bad / WCeinwandfrei
Balkoneinwandfrei
Kellereinwandfrei

Zählerstände

ZählerZählernummerStand
Strom
Gas
Wasser kalt
Wasser warm
Heizung

Übergebene Schlüssel

SchlüsselAnzahl
Haustür
Wohnungstür
Briefkasten
Keller

Die Beteiligten bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass die Wohnung im oben beschriebenen Zustand übergeben wurde und die Angaben zu Zählerständen und Schlüsseln zutreffen. Jede Partei erhält eine Ausfertigung.

26.10.2026

Ort, Datum
Unterschrift Vermieter/in

26.10.2026

Ort, Datum
Unterschrift Mieter/in

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Gut zu wissen

Ist ein Übergabeprotokoll Pflicht?

Gesetzlich vorgeschrieben ist es nicht, aber dringend zu empfehlen. Was beim Auszug im unterschriebenen Protokoll nicht als Mangel steht, kann der Vermieter später nur schwer geltend machen.

Was gehört hinein?

Datum, Beteiligte, jeder Raum mit Zustand und Mängeln, alle Zählerstände mit Zählernummer, die übergebenen Schlüssel und Vereinbarungen, z. B. zu Schönheitsreparaturen. Fotos mit Datum ergänzen das Protokoll.

Zählerstände

Die Zählerstände sind die Grundlage für die Abrechnung von Heizung, Wasser und Strom beim Mieterwechsel. Lesen Sie sie gemeinsam ab.

Hinweis: Diese Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Prüfen Sie im Zweifel die aktuelle Rechtslage oder lassen Sie sich beraten.