Wohnungsgeberbestätigung
Bestätigung des Wohnungsgebers nach § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG)
Art der Meldung
✕Einzug am Auszug am
Anschrift der Wohnung (Straße, Hausnummer, Zusätze, PLZ, Ort)
…Name und Anschrift des Wohnungsgebers
…
Eigentümer/in der Wohnung
Der Wohnungsgeber ist zugleich Eigentümer der Wohnung.
Folgende Person(en) ist/sind in die angegebene Wohnung eingezogen bzw. aus ihr ausgezogen
- …
Ich bestätige mit meiner Unterschrift den Ein- bzw. Auszug der oben genannten Person(en) in die bzw. aus der näher bezeichneten Wohnung und dass ich als Wohnungsgeber oder als beauftragte Person diese Bescheinigung ausstellen darf. Ich habe davon Kenntnis genommen, dass ich ordnungswidrig handele, wenn ich hierzu nicht berechtigt bin und dass es verboten ist, eine Wohnanschrift für eine Anmeldung eines Wohnsitzes einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen das Verbot stellt auch einen Ordnungswidrigkeitentatbestand dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das Unterlassen einer Bestätigung des Ein- oder Auszugs sowie die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Bestätigung des Ein- oder Auszugs können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
26.10.2026
Erstellt mit Mietheft · mietheft.de