← Alle Vorlagen

Mieterselbstauskunft

In der Mieterselbstauskunft machen Mietinteressenten Angaben zu Person, Einkommen und Haushalt. Die Vorlage enthält nur Fragen, die nach Datenschutzrecht in der Regel zulässig sind, sobald ein Mietvertrag konkret in Frage kommt.

Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser und werden nicht an unsere Server übertragen.

Mieterselbstauskunft

Die Angaben sind freiwillig. Sie helfen dem Vermieter bei der Entscheidung über den Abschluss eines Mietvertrags.

Name, Vorname
Geburtsdatum
Derzeitige Anschrift
Telefon / E-Mail
Einziehende Personen1 Erwachsene, 0 Kinder
Beruf, Arbeitgeber
Beschäftigt seit
Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
Haustiere (Art, Anzahl)
Verbraucherinsolvenz in den letzten 5 Jahrennein
Räumungsklage oder Mietrückstände aus dem bisherigen Mietverhältnisnein
Gewünschter Einzugstermin

Ich versichere, dass die Angaben vollständig und wahr sind. Mir ist bekannt, dass der Vermieter einen Mietvertrag bei bewusst falschen Angaben anfechten oder kündigen kann.

Datenschutzhinweis: Die Angaben werden ausschließlich zur Auswahl der Mieter für diese Wohnung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Kommt kein Mietvertrag zustande, werden sie spätestens sechs Monate nach der Entscheidung gelöscht. Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung Ihrer Daten.

Ort, Datum
Unterschrift Mietinteressent/in

Erstellt mit Mietheft · mietheft.de

Mit einem Mietheft-Konto füllen sich diese Angaben aus Ihren Wohnungen und Mietern automatisch.

Kostenlos anmelden

Gut zu wissen

Welche Fragen sind erlaubt?

Zulässig sind Fragen, die für den Mietvertrag nötig sind: Name, Kontakt, Zahl der einziehenden Personen, Einkommen und Beruf sowie Insolvenz oder Mietrückstände aus früheren Mietverhältnissen. Unzulässig sind u. a. Fragen nach Religion, Herkunft, Schwangerschaft, Vorstrafen oder Parteizugehörigkeit.

Wann darf der Vermieter fragen?

Nach Auffassung der Datenschutzbehörden sind Fragen zu Einkommen und Beruf erst zulässig, wenn ein Mietinteressent nach der Besichtigung ernsthaft in Frage kommt – nicht schon bei der ersten Anfrage.

Falsche Angaben

Wer auf zulässige Fragen bewusst falsch antwortet, riskiert, dass der Vermieter den Mietvertrag anficht oder kündigt. Auf unzulässige Fragen muss man nicht wahrheitsgemäß antworten.

Löschung

Angaben von Bewerbern, die die Wohnung nicht bekommen, müssen gelöscht werden, sobald sie nicht mehr gebraucht werden – in der Regel spätestens nach sechs Monaten.

Hinweis: Diese Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Prüfen Sie im Zweifel die aktuelle Rechtslage oder lassen Sie sich beraten.