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26.10.2026
Anpassung der Miete nach § 557b BGB (Indexmiete)
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die Wohnung … ist eine Indexmiete vereinbart. Der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Verbraucherpreisindex für Deutschland hat sich seit der letzten Festsetzung der Miete wie folgt verändert. Ich passe die Nettokaltmiete daher entsprechend an:
| Indexwert bei der letzten Festsetzung (…) | … |
| Aktueller Indexwert (…) | … |
| Veränderung des Index | 0 % |
| Bisherige Nettokaltmiete (monatlich) | 0,00 € |
| Berechnung | 0,00 € × … / … |
| Neue Nettokaltmiete (monatlich) | 0,00 € |
| Erhöhung (monatlich) | 0,00 € |
Grundlage ist der Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basis 2020 = 100), veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt.
Die geänderte Miete ist ab dem 1.12.2026 zu zahlen.
Die Vorauszahlungen auf die Betriebskosten bleiben unverändert. Bitte passen Sie Ihren Dauerauftrag entsprechend an.
Mit freundlichen Grüßen
Erstellt mit Mietheft · mietheft.de