Ratgeber für Vermieter
Mietkaution: alles, was Vermieter wissen müssen
Wie hoch darf die Kaution sein, wann ist sie fällig, wie muss sie angelegt werden und wann muss sie zurück? Die Regeln stehen in § 551 BGB.
Höchstens zulässige Kaution
2.250,00 €
Ratenzahlung, falls der Mieter in Raten zahlt
- 1. Rate (October 2026)750,00 €
- 2. Rate (November 2026)750,00 €
- 3. Rate (December 2026)750,00 €
Höhe: höchstens drei Nettokaltmieten
Die Kaution darf höchstens das Dreifache der monatlichen Miete ohne Betriebskostenvorauszahlungen betragen. Eine höhere Vereinbarung ist insoweit unwirksam; zu viel Gezahltes kann der Mieter zurückverlangen.
Zahlung in drei Raten
Der Mieter darf die Kaution in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen leisten. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die weiteren mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen.
Anlage: getrennt und verzinst
Eine Geldkaution muss der Vermieter getrennt von seinem Vermögen bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anlegen. Die Zinsen erhöhen die Kaution und stehen dem Mieter zu.
Formen der Kaution
Neben der Barkaution sind ein verpfändetes Sparbuch, eine Bankbürgschaft oder eine Kautionsversicherung üblich, wenn der Mietvertrag das zulässt.
Rückzahlung nach dem Auszug
Nach dem Ende des Mietverhältnisses darf der Vermieter prüfen, ob noch Forderungen bestehen, etwa für Schäden. Dafür gilt eine angemessene Frist, oft drei bis sechs Monate. Für eine zu erwartende Nebenkostennachzahlung darf er einen angemessenen Teil bis zur Abrechnung zurückbehalten.
Kautionen, Raten und Abrechnung im Blick – mit Mietheft.
Kostenlos anmeldenHinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.